Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen der DENKANSTOsS Engels GmbH – Institut für Lernförderung & Beratungspraxis
(Stand 02.09.2022)
§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die DENKANSTOsS Engels GmbH – Institut für Lernförderung & Beratungspraxis, im Folgenden Auftraggeber genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.
§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer wird seine Leistung entsprechend dem vereinbarten bzw. branchenüblichen Qualitätsstandard und entsprechend seiner fachlichen Qualifikation sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen termingerecht erfüllen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Das Honorar ist 14 Tage nach Vorlage des Stundenzettels des Auftragnehmers fällig und wird auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen.
(1) Ausschließlich für den Fall, dass Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB beauftragt werden, berichtet der Auftragnehmer dem Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen über den Fortgang der Arbeit. Weiterhin wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, die Bestellung bzw. die mit dem Angebot verbundene Leistung zu stornieren. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung bzw. des Angebots ausgeführte Leistungen bleibt davon unberührt.
§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(4) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gelten – so weit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Geheimhaltung
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle sie und den Kunden des Auftraggebers betreffenden relevanten geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus streng vertraulich zu behandeln und überlassene Unterlagen sorgfältig zu verwahren, vor der Einsicht Dritter zu schützen und nach dem Ende der Zusammenarbeit unaufgefordert zurückzugeben oder endgültig zu vernichten bzw. zu löschen. Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
(2) Die zu seinen Kunden aufgebauten Geschäftsbeziehungen sind ein wesentlicher Unternehmenswert des Auftraggebers. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Auftragnehmer während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate nach Ende der Zusammenarbeit nicht für denselben Kunden direkt oder indirekt über Dritte ohne Beteiligung des Auftraggebers tätig zu werden.
(3) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen.
(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten zeitlich unbegrenzt für alle Bestellungen und Angebote, gleichgültig ob angenommen oder abgelehnt.
§ 6 Geistiges Eigentum
(1) Alle dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und ihm bekannt gewordene Konzepte und Ideen des Auftraggebers sind dessen geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberschutz. Eine Nutzung außerhalb des jeweiligen Auftrags für Dritte ist untersagt.
(2) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen sind auf Anfordern, insbesondere bei Beendigung des jeweiligen Auftrags an den Auftraggeber herauszugeben. Außerdem hat der Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen, keine derartigen Unterlagen mehr in Besitz zu haben. Jedes Zurückbehaltungsrecht wird insoweit ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Dem Auftragnehmer ist untersagt, Aufzeichnungen wie beispielsweise Fotos oder Videos von den Teilnehmern der jeweiligen Maßnahme zu machen. Sofern der Auftragnehmer für die Kommunikation mit den Teilnehmern einen Messenger-Account wie beispielsweise WhatsApp für sich und die Teilnehmer der jeweiligen Maßnahme einrichten möchte, ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber zuvor mitzuteilen.
Dies umfasst auch entsprechende Veröffentlichungen in den sozialen Medien.
(3) Die Datenschutzerklärung des Auftraggebers ist unter
(https://michaela-engels.de/impressum/datenschutz/) abrufbar.
(4) Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.
(5) Sofern im Rahmen des jeweiligen Auftrags geschützte personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen Auftraggeber und Auftragnehmer eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
(6) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen in den Absätzen 1 bis 4 geregelten Pflichten hat der Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen. Das Recht des Auftraggebers, einen darüberhinausgehenden Schaden oder geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden Schäden und etwaigen Folgeschäden im vollen Umfang.
§ 9 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB.
(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Harsewinkel.